| |
"Wie bei einem Eisberg im Wasser
sehen die Eigentümer nur einen geringen Anteil von der Leistung ihres
Verwalters. Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e. V."
- Das sieht der Eigentümer:
Wirtschaftsplan · Hausgeldabrechnung · Eigentümerversammlung
· Rundschreiben · Aushänge · Mitarbeiter bei
Anwesenheit in der Wohnanlage · Individuelle Leistungen wie Beratung
/ Information Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen
- Der Beirat sieht mehr:
Veranlassen von Instandhaltungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen
· Preisanfragen · Ausschreibungen · Erstellen von
Preisspiegeln · Beratung · Auftragsvergabe · Rechnungskontrolle
· Belegprüfung · Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
· Ortstermine; Beiratsgespräche · Korrespondenz und
Verträge · Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
· Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:
-
Kaufmännische Leistungen:
Verbuchen sämtlicher Geldein u. -ausgänge; Monatliche
Sollstellung von Hausgeldbeträgen; Bearbeiten von Lastschriftbuchungen;
Überwachen von Zahlungseingängen; Mahnen, ggfs. Einleiten
von Klagen bei Zahlungsrückstand; Verwalten und Disponieren von
Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten; Rechnungskontrolle;
Anweisen und Veranlassen von Zahlungen; Bearbeiten von Gehaltszahlungen
einschl. Lohnbuchhaltung; Errechnen und Abführen von Lohnsteuer,
Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen; Erstellen der erforderlichen
Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger,
Berufsgenossenschaft; Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen;
Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen; Veranlassen von
Heizkostenabrechnungen; Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand,
Wasser-/Stromverbrauch); Kennen und Beachten von Lohn-/ Einkommenssteuer/Umsatzsteuergesetz,
Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.
-
Technische Leistungen:
Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen,
Angebotsspiegeln; Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung,
Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen); Einweisen
und Einarbeiten der Hausmeister; Beschaffen öffentlich-rechtlicher
Genehmigungen (Antenne); Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen
(Gebäude- Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung,
Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung; Vorbereiten
und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen
(Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher
etc.); Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadenmeldungen
bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen
der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung;
Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
einschl. Abrechnen; Beauftragen von Sachverständigen; Kennen
und Beachten von z.B. DIN-Best., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung,
Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung
einschl. der Durchführungsbestimmungen;
-
Allgemeine Verwaltung:
Korrespondenz mit Eigentümern; Verhandeln mit Behörden,
Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten; Bearbeiten von Beschwerden,
Verstößen gegen die Hausordnung; Maßnahmen zur Fristwahrung
oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft;
Beraten von Eigentümern, Hausmeistern; Abschluss von Verträgen
(Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge
etc.); Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung
und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung; Erstellen
der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer;
Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen;
Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietung,
gewerbliche Nutzung); Ausbilden von eigenem Personal u. Angestellten
der Gemeinschaft (Hausmeister); Kennen und Beachten von WEG, BGB,
AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz,
FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht.
"Das reicht Ihnen
erst einmal? Ein Glück, denn die Aufzählung
ließe sich noch eine Weile ausführen."
Was leisten wir mehr?
- Technische Verwaltung
Regelmäßige Objektbegehungen - Erfahrung im Bereich
Sanierung ( z.B.: Fassaden-, Beton-, Flachdachsanierung) - Übernahme
Bauleitung nach Auftragslage - Erreichbarkeit in Notfällen nach
Büroschluss (Nachricht per E-Mail auf unsere Handy`s)
- Kaufmännische Verwaltung
EDV-Buchhaltung mit Geldbestandsnachweis - Rücklagekonten
nach Wunsch der Eigentümer - alle Konten als Treuhandkonten auf
den Namen der Gemeinschaft - auf Wunsch Verfügungsbeschränkung
(2. Unterschrift) bei Rücklagen - jährliche Belegprüfung
durch Beirat erleichtert durch unser Checksystem - Abrechnung im ersten
Halbjahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres - Eigentümerversammlung
unmittelbar (Frist) nach Abrechnung - Einsicht in Verwaltungsunterlagen
durch Eigentümer jederzeit möglich - Nachweis der Verrechnungskonten
(z.B.: Versicherungsschäden) - zügiger Übergang zu Mahn-
und Gerichtsverfahren bei Zahlungsrückständen und vehemente
Verfolgung von Außenständen - Vermögensschadenversicherung
der Verwaltung über DM 100.000,-- - Internetservice (Infos zum
Objekt, zu Recht und anderen Themen)
- Die Abrechnung
Gesamtabrechnung mit Übersicht über die Geldbewegungen
des Jahres und Abrechnungskontrolle nach buchhalterischen Grundlagen
aber für "Normalsterbliche" verständlich gegliedert
- Einzelabrechnung mit Übersicht über Gesamtkosten, Gesamtumlage,
geleistete Zahlungen und zeitanteilige Splittung - Ausweis der umlegbaren
Kosten für vermietende Eigentümer, dadurch für diese
erleichtertes Abrechnen mit den Mietern - vor Versand der Abrechnungsunterlagen
gründliche Belegprüfung in Zusammenarbeit mit den Beiräten
- Vermögensübersicht mit Rücklagenentwicklung
|
|
Zell Hausverwaltungen
GmbH Alter Graben 5
63571 Gelnhausen
Tel.: (0) 6051 7004511
|
|